Über die Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung entscheiden in Deutschland die Länder. In Berlin kann eine Pflicht auch für kleine Hunde wie den Dackel bestehen, während in Bayern die Entscheidung beim Hundehalter selbst liegt. Neben der gesetzlichen Pflicht sprechen weitere wichtige Gründe für den Abschluss einer Versicherung.
Wofür kommt die Hundehaftpflicht eigentlich auf?
Korrekt heißt diese Versicherung Hundehalterhaftpflichtversicherung. Versichert ist also im Grunde der Halter und nicht der Hund.
Hunde sind in unserem Lande keine Persönlichkeiten, die für Missetaten haftbar gemacht werden können. Im Schadenfall haftet immer der Mensch.
Hundehalterhaftpflichtversicherungen kommen für diese Schadensarten auf:
• Sachschäden
• Personenschäden
• Vermögensschäden
• Mietsachschäden
Die Deckungssummen liegen bei üblichen Policen zwischen 500.000 und 5 Mio. Euro. Das erscheint so manchem Hundehalter zunächst astronomisch. Bei genauerer Betrachtung sind die Summen aber durchaus gerechtfertigt.
Selbst kleine Hunde, wie Dackel, können schnell große Schäden anrichten:
Ein Halter gerät mit seinem braven Hund zufällig in einem Tumult auf der Straße. Der Hund bekommt im Getümmel Panik und reißt sich los. Auf seiner Flucht beißt er eine Frau in den Knöchel. Danach rennt er auf die Straße. Ein Auto sieht den kleinen Kerl gerade noch rechtzeitig und bremst mit voller Kraft. Dadurch kommt es zu einem Auffahrunfall, an dem drei weitere Autos beteiligt sind.
Die Insassen der Autos tragen teilweise Schleudertraumata davon. Durch den Biss am Knöchel kann die Geschädigte mehrere Tage nicht zur Arbeit. Für Verdienstausfälle und Behandlungskosten der verletzten Personen kommt die Personenschaden-Deckung auf.
Kommt es zu bleibenden körperlichen Schäden, fordern Geschädigte Schmerzensgeld oder gab es gar Tote, sind Beträge in Millionenhöhe schnell erreicht.
Für die Schäden an den Autos und die zerbissene Designer-Strumpfhose der Frau haftet die Sachschaden-Police.
Aufgrund der Ermittlungen war die Einbahnstraße, in der sich die Ereignisse zugetragen haben, den halben Tag gesperrt. Eine dort ansässige Pizzeria konnte deswegen mittags die Außenterrasse auf dem Gehsteig nicht öffnen. Dadurch entstand dem Betreiber ein Vermögensschaden bei den Einnahmen.
Für Mieter Gold wert – die Police inklusive Mietsachschäden
Hundehalter, die in Mietwohnungen leben oder andere Mietverträge unterhalten (Schrebergärten, Stellplätze auf dem Campingplatz, Pferdepensionsställe), profitieren von einer Hundehaftpflicht inklusive Mietsachschäden.
Doch Vorsicht: Genau hier unterscheiden sich viele Policen. In diesem Bereich passieren nämlich die meisten und alltäglichen Schäden. Manche Versicherer schließen Mietsachschäden ganz heimlich im Kleingedruckten aus.
Übrigens sind auch hier kleine Hunde wieder genauso beteiligt wie die großen:
Schnell ist der Mahagoniholz-Türrahmen angenagt oder die teure Glastür zum Badezimmer zerkratzt.
Die Regelung in den einzelnen Bundesländern
Neben den Überlegungen zur freiwilligen Versicherung, existiert in manchen Ländern für alle Hunde eine Versicherungspflicht:
• Berlin
• Hamburg
• Niedersachsen
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein
• Thüringen.
Bundesländer, die keine Versicherung vorschreiben, sind
• Bayern
• Bremen
• Mecklenburg-Vorpommern.
In diesen Bundesländern müssen nur Listenhunde und auffällige Hunde versichert sein:
• Baden-Württemberg
• Brandenburg
• Hessen
• Rheinland-Pfalz
• Saarland
• Sachsen
Ein Sonderfall ist das Bundesland
• Nordrhein-Westfalen
Hier besteht die Versicherungspflicht für
• Listenhunde
• auffällige Hunde
• Hunde, die erwachsen höher als 40 Zentimeter sind oder mehr als 20 Kilogramm wiegen.
Tipps zum Abschluss der passenden Versicherung
Günstige Versicherungen für Dackel und andere Hunde kosten 30 bis 50 Euro jährlich. Bei höheren Deckungssummen oder besonderen Rassen belaufen sich die Kosten auf 80 bis 150 Euro jährlich.
Besser, als den erstbesten günstigen Vertrag abzuschließen, ist der Vergleich mehrerer Angebote und Versicherer. Das Versicherungs-Deutsch ist für Normalbürger manchmal nicht ganz einfach zu verstehen.
Ein Beispiel dafür: Eine Deckungssumme für Gebäudeschäden im Mietsachbereich muss nicht unbedingt für die Einrichtungsgegenstände aufkommen. Was zum Gebäude und was zur Einrichtung zählt, ist gesetzlich geregelt.
Um Ärger und Enttäuschungen zu vermeiden, lohnt es sich, einem Versicherer auf den Zahn zu fühlen. Bei Unklarheiten hilft nur – fragen! Kommen auf Nachfragen keine klaren Antworten, ist es besser, Abstand zu nehmen.
Die billigen Online-Direktversicherer wirken verlockend. Nur hat man im Schadenfall oftmals nicht einmal die Möglichkeit, einen Mitarbeiter persönlich zu sprechen. Stattdessen führen Telefonnummern zu endlosen Computeransagen oder der Online-Kundenservice sendet standardisierte Schreiben.
Eine Alternative sind freundlich und persönlich agierende Versicherungsmakler. Die können ein Büro um die Ecke betreiben oder im Internet auftreten.
Daneben gibt es einige renommierte Versicherungen, die sich ausschließlich der Tierversicherung verschrieben haben. Dort arbeiten in der Regel kompetente Mitarbeiter, die gern persönlich Auskünfte erteilen. Neben den reinen Tierversicherern bieten regionale Gemeindeversicherungen tier- und menschenfreundliche Policen.
Wer schon ein ganzes Versicherungspaket bei einem vertrauenswürdigen Unternehmen hat, kann die Hundehalterhaftpflicht unkompliziert und günstig zu einer bestehenden Personenhaftpflichtversicherung dazu buchen.